Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/139
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
<<<Vorherige Seite [138] |
Nächste Seite>>> [140] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Eingegangen b..................................
No. .......... des Anmeldungs-Registers.
No. .......... des Hebe-Registers.
(Schwarzstempel.)
betreffend
die Versteuerung beziehungsweise Abstempelung von ausländischen Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen nach dem Reichsgesetze vom 1. Juli 1881 über die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben.
Der Unterzeichnete beantragt die Abstempelung der anbei erfolgenden, umstehend spezifizirten Werthpapiere und ist damit einverstanden, daß dem Ueberbringer der unten ausgefertigten Empfangsbescheinigung gegen Aushändigung derselben die abgestempelten Werthpapiere zurückgegeben werden, sowie, daß die Steuerbehörde zur Prüfung der Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll.
........................ , den .......... ten ............... 18 .......... .
Des Anmeldenden | Vor- und Zuname. | |
Wohnort und Wohnung. |
Die umstehend verzeichneten Werthpapiere sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden nach erfolgter Abstempelung dem Ueberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die Steuerstelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet.
........................ , den .......... ten ............... 18 .......... .