Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/161

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Nr. 22.


Muster 3.



Kontrole-Buch

des

.................... Amts zu ....................

über

die nach § 4 des Gesetzes vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben, zu erstattenden Anzeigen.




      Dieses Kontrole-Buch enthält ..... Blätter,
welche von einer mit dem Siegel des Unterzeich-
neten belegten Schnur durchzogen sind.
.......... den ...ten .......... 18..... .
      Name: .........................
      Karakter: ........................


Nachrichtlich.

            Dieses Kontrole-Buch wird fortlaufend geführt und verbleibt mit den dazu gehörigen Anzeigen bei der Steuerstelle.
            Die Nummer der Eintragungen beginnt in jedem neuen Etatsjahre mit Eins.