Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/161
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Nr. 22.
Kontrole-Buch
des
.................... Amts zu ....................
über
die nach § 4 des Gesetzes vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben, zu erstattenden Anzeigen.
Nachrichtlich.
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Muster 3.
des
.................... Amts zu ....................
über
die nach § 4 des Gesetzes vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben, zu erstattenden Anzeigen.
Dieses Kontrole-Buch enthält ..... Blätter,
welche von einer mit dem Siegel des Unterzeich-
neten belegten Schnur durchzogen sind.
.......... den ...ten .......... 18..... .
Name: .........................
Karakter: ........................
Dieses Kontrole-Buch wird fortlaufend geführt und verbleibt mit den dazu gehörigen Anzeigen bei der Steuerstelle.
Die Nummer der Eintragungen beginnt in jedem neuen Etatsjahre mit Eins.