Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/172
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Nr. 23.
Bekanntmachung,
die Mitgliederzahl der Handelskammer zu Gießen betreffend.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
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die Mitgliederzahl der Handelskammer zu Gießen betreffend.
Nachdem des Großherzogs Königliche Hoheit mittelst Allerhöchster Entschließung vom 22. l. Mts. zu genehmigen geruht haben, daß die Zahl der Mitglieder der Handelskammer zu Gießen von sieben auf neun vom 1. Januar 1882 an erhöht werde, so wird dies mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 24. Februar 1872, die Errichtung einer Handelskammer zu Gießen betreffend - Regierungsblatt für 1872, Seite 82 - hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 26. October 1881.
v. Starck.
Rautenbusch.