Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B040

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Beilage Nr. 5.


Bekanntmachung,
die Erhebung der Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Erbach für das erste Vierteljahr 1881 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz werden in den Gemeinden des Kreises Erbach die durch unsere Bekanntmachung vom 13. März 1880 in Beilage 14 des Regierungsblatts veröffentlichten, für das Jahr 1880 erhobenen Communal-Umlagen mit einem Sechstheil zur Bestreitung der Bedürfnisse im 1. Vierteljahr 1881 weiter erhoben.
      Wir bringen dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Erhebung in einem Ziel und zwar im Monat Februar 1881 stattfinden soll.
      Erbach, am 5. Februar 1881.

Großherzogliches Kreisamt Erbach.
Jost.



Bekanntmachung,
die Erhebung der Umlagen der Gemeinden des Kreises Worms für das 1. Quartal 1881 betr.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz soll zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Landgemeinden des Kreises Worms für das 1. Quartal 1881 je ein Ziel der für 1880 genehmigten, in Beilage Nr. 15 des Regierungsblattes pro 1880 veröffentlichten Umlagen im Monat Februar 1881 erhoben werden.
      Worms, den 14. Februar 1881.

Großherzogliches Kreisamt Worms.
Lotheißen.



Bekanntmachung,
die Erhebung der Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Landgemeinden des Kreises Mainz für das erste Vierteljahr 1881 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen von den durch unsere Bekanntmachung vom 10. Februar 1880 in Beilage Nr. 5 des Regierungsblattes veröffentlichten, für das Jahr 1880 erhobenen Communalumlagen und zwar:
      in den Gemeinden Kastel und Kostheim je ein Viertheil, und
      in allen übrigen Landgemeinden des Kreises Mainz je ein Sechstheil
zur Bestreitung der Bedürfnisse im ersten Vierteljahr 1881 weiter erhoben werden.
      Man bringt dieses mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Erhebung in einem Ziel, und zwar im Monat Februar 1881 stattfinden soll.
      Mainz, den 15. Februar 1881.

Großherzogliches Kreisamt Mainz.
v. Röder.