Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B055
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Beilage Nr. 7.
Großherzogliches Kreisamt Erbach.
Jost.
Bekanntmachung,
die Besoldung des Rabbinen zu Alzey betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Alzey.
Wolf.
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Vorstehende Uebersicht wird hiermit beglaubigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in 6 Zielen, nämlich in den Monaten April, Juni, August, October und Dezember 1881 und Februar 1882, stattfinden soll.
Erbach, am 5. Februar 1881.
Jost.
die Besoldung des Rabbinen zu Alzey betreffend.
Zur rubricirten Besoldung einschließlich 4% Hebgebühren haben die Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey 326 85 für das Jahr 1881 beizutragen, und sind hiernach auf einen Gulden Normal-Steuerkapital 1,4231 . auszuschlagen.
Alzey, am 18. Februar 1881.
Wolf.