Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B076
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
<<<Vorherige Seite [B075] |
Nächste Seite>>> [B077] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Wegen Überbreite der Tabelle bitte zwecks Darstellung derselben nach unten scrollen. |
Vorstehende Uebersicht wird als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in vier Zielen, und zwar in den Monaten Juni, August, October und Dezember 1881, geschehen soll.
Lauterbach, den 25. März 1881.
von Kopp.
die im ersten Quartal 1881 in den Gemeinden des Kreises Bensheim zur Erhebung kommenden Umlagen betreffend.
Zur Bestreitung der Bedürfnisse der Gemeinden des Kreises Bensheim im ersten Quartal 1881 soll mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz ein Viertheil, also 1 Ziel der im Jahr 1880 ausgeschlagenen Umlagen, wie solche nach unserer Bekanntmachung vom 17. Dezember 1879 in der Beilage Nr. 2 zum Großh. Regierungsblatt von 1880 veröffentlicht worden sind zur Erhebung kommen, mit Ausnahme jedoch der in der erwähnten Beilage verzeichneten sonstigen Ausschläge von den Gemeinden Auerbach, Bürstadt, Elmshausen (pos. c, d und e) Gronau, Hochstädten, Lautern, Lindenfels, Nordheim, Schönberg und Schwanheim, von welchen pro 1. Quartal 1881 ein Viertheil nicht erhoben wird.
Es wird dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung im Monat März l. J. zu erfolgen hat.
Bensheim, den 21. März 1881.
Dr. Usinger.