Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B080
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Vorstehende Uebersicht wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Zielen, nämlich in den Monaten April, Juni, August, October und Dezember 1881 und Februar 1882, geschehen soll.
Bensheim, den 21. März 1881.
Dr. Usinger.
die im ersten Quartal 1881 in den Gemeinden des Kreises Heppenheim zur Erhebung kommenden Umlagen betreffend.
Zur Bestreitung der Bedürfnisse der Gemeinden des Kreises Heppenheim im ersten Quartal 1881 soll mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz ein Viertheil, also ein Ziel der 1880er Umlagen, wie solche in Beilage 11 zum Großh. Regierungsblatt von 1880 bekannt gemacht worden, zur Erhebung kommen.
Es wird dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung im Monat April l. J. zu erfolgen hat.
Heppenheim, den 31. März 1881.
Gräff.