Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B080

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
<<<Vorherige Seite
[B079]
Nächste Seite>>>
[B081]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Wegen Überbreite der Tabelle bitte zwecks Darstellung derselben nach unten scrollen.



Beilage Nr. 10.


Ord
nun
gs-
Num
mer.
Namen
der
Gemeinden.
Umlage
auf das gesammte Com-
munalsteuerkapital der
Ortseinwohner und
Forensen.
Sonstige Ausschläge.
Aus-
schlag.
Beitrag auf
1 Gulden
Normal-
steuer-
kapital.
Erh
eb.
-Zi
ele.
Aus-
schlag.
Beitrag auf
1 Gulden
Normal-
steuer-
kapital.
Erh
eb.
-Zi
ele.
Bezeichnung der Art des
Ausschlags und der
Repartitionsnorm.
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
45 Winterkasten 3440 47,834 6 55 0,799 6 Auf das Communalsteuerkapital
der evangel. Parochianen.
46 Zell 1200 16,999 6
47 Zwingenberg 6250 28,962 6

      Vorstehende Uebersicht wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Zielen, nämlich in den Monaten April, Juni, August, October und Dezember 1881 und Februar 1882, geschehen soll.
      Bensheim, den 21. März 1881.

Großherzogliches Kreisamt Bensheim.
Dr. Usinger.



Bekanntmachung,
die im ersten Quartal 1881 in den Gemeinden des Kreises Heppenheim zur Erhebung kommenden Umlagen betreffend.

      Zur Bestreitung der Bedürfnisse der Gemeinden des Kreises Heppenheim im ersten Quartal 1881 soll mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz ein Viertheil, also ein Ziel der 1880er Umlagen, wie solche in Beilage 11 zum Großh. Regierungsblatt von 1880 bekannt gemacht worden, zur Erhebung kommen.
      Es wird dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung im Monat April l. J. zu erfolgen hat.
      Heppenheim, den 31. März 1881.

Großherzogliches Kreisamt Heppenheim.
Gräff.