Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B082

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Beilage Nr. 11.


Bekanntmachung,
den Locomotiv-Betrieb auf dem Verbindungsgeleise von dem C. Heyl´schen Etablissement Maria-Münster nach dem Ludwigs-Bahnhofe zu Worms betreffend.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben unterm Heutigen der Firma Cornelius Heyl zu Worms oder deren Beauftragten die jederzeit widerrufliche Concession zum Befahren eines Verbindungsgeleises zwischen ihrem Etablissement Maria-Münster und dem Ludwigs-Bahnhofe Worms mittelst Locomotiven ertheilt.
      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Betrieb des genannten Geleises nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu führen ist.
      Darmstadt, den 2. April 1881.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
Moyat.



Bekanntmachung,
betreffend die Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Darmstadt für das 1. Quartal 1881.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz soll in den Gemeinden des Kreises Darmstadt, und zwar:

a. in Arheilgen, Braunshardt, Eberstadt, Eich, Erzhausen, Gräfenhausen, Malchen, Messel, Ober-Ramstadt, Schneppenhausen, Waschenbach, Weiterstadt und Wixhausen ein Sechstheil (1 Ziel),
b. in Bessungen, Eschollbrücken, Griesheim, Nieder-Beerbach, Nieder-Ramstadt, Pfungstadt und Traisa ein Viertheil (11/2 Ziel)

der für das Jahr 1880 vorgesehenen, durch unsere Bekanntmachung vom 23. Februar 1880 in Nr. 9 der Beilagen des Großherzoglichen Regierungsblattes veröffentlichten Communalumlagen - mit Ausnahme jedoch derjenigen auf das Grundsteuerkapital bei Ober-Ramstadt - zur Erhebung gelangen.
      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung sofort stattzufinden hat, sowie daß in Hahn und Roßdorf für den fraglichen Zeitraum keine Umlagen erhoben werden.
      Darmstadt, am 7. April 1881.

Großherzogliches Kreisamt Darmstadt.
Küchler.