Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B149

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Beilage Nr. 19.


Bekanntmachung,
den Ausschlag des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1881 betreffend.

      Zur Zahlung desjenigen Theiles des ständigen Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1881 im Betrage von 651 Mark 5.svg 43 Pfennig 5.svg, zu welchem alle Israeliten des aus sämmtlichen Gemeinden des Kreises Bingen, wie letzterer vor 1848 bestand, gebildeten Rabbinatssprengels Bingen, mit Ausnahme der Kreisstadt Bingen, beizutragen haben, sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz 2,2201 Pfennig 5.svg vom Gulden Normalsteuerkapital der Beitragspflichtigen, ausschließlich der Hebgebühren und Registerfertigungskosten, in drei Zielen, nämlich jedesmal zu Anfang der Monate August, October und December 1881, erhoben werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
      Mainz, am 27. Juli 1881.

Großherzogliche Provinzial-Direction Rheinhessen.
In Verhinderung des Provinzial-Directors:
Heß,
Regierungsrath.



Bekanntmachung,
die Niederschlagung von Umlagen der israelitischen Religionsgemeinden Staden mit Stammheim und Ober-Erlenbach mit Ober- und Nieder-Eschbach, im Kreise Friedberg, für 1881 betreffend.

      Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz von den in Beilage Nr. 14 zum Großh. Regierungsblatt für 1881 publicirten Umlagen der israelitischen Gemeinde Staden mit Stammheim im Betrage von 680 Mark 5.svg nur 180 Mark 5.svg und zwar auf das Normalsteuerkapital ausgeschlagen werden sollen, während 500 Mark 5.svg unerhoben bleiben. Desgleichen werden in der israelitischen Gemeinde Ober-Erlenbach mit Ober- und Nieder-Eschbach statt der publicirten 80 Mark 5.svg nur 60 Mark 5.svg und zwar auf das Schätzungskapital erhoben.
      Friedberg, den 26. Juli 1881.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.