Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B183

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Beilage Nr. 25.
Darmstadt den 22. October 1881.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Bestellung der Wahlcommissäre für die Wahlen der Abgeordneten zum Deutschen Reichstage betreffend. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1881/82 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Worms. - 3) Ordensverleihungen. - 4) Namensveränderung. - 5) Dienstnachrichten. - 6) Ernennung in Beziehung auf den Landtag. - 7) Exequatur-Ertheilung. - 8) Ruhestandsversetzung. - 9) Concurrenzeröffnungen.



Bekanntmachung,
die Bestellung der Wahlcommissäre für die Wahlen der Abgeordneten zum Deutschen Reichstage betreffend.

      Zur Leitung der am 27. l. Mts. stattfindenden Wahlen der Abgeordneten zum Deutschen Reichs tage sind auf Grund der Bestimmung des § 24 des Reglements vom 28. Mai 1870 - Bundesgesetzblatt Nr. 17 - folgende Wahlcommissäre bestellt worden:

für den I. Wahlkreis: der Großh. Provinzial-Director Dr. Boekmann in Gießen,
" " II.
"
der Großh. Kreisrath Braden in Friedberg,
" " III.
"
der Großh. Kreisrath von Kopp in Lauterbach,
" " IV.
"
der Großh. Provinzial-Director von Marquard in Darmstadt,
" " V.
"
der Großh. Kreisrath Rothe in Offenbach,
" " VI.
"
der Großh. Kreisrath Usinger in Bensheim,
" " VII.
"
der Großh. Kreisrath Freiherr von Gagern in Worms,
" " VIII.
"
der Großh. Kreisrath Spamer in Bingen,
" " IX.
"
der Großh. Provinzial-Director Küchler in Mainz.

      Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, am 7. October 1881.

Großherzogliches Staatsministerium.
v. Starck.
Breidert.