Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/032

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
<<<Vorherige Seite
[031]
Nächste Seite>>>
[033]
Ghzglhess regbl 1882.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Nr. 3.


Bestimmungen über das Zurücksetzen der Gebäude hinter die Baufluchtlinie (Art. 30 Abs. 2);

Ausnahmebestimmungen für Orte mit vorherrschend landwirthschaftlichem Betriebe hinsichtlich der Anlage von Abtritten (Art. 34 Abs. 2); sowie Bestimmungen über die Art der Wegschaffung der Fäcalstoffe (Art. 34 letzter Abs.);

Bestimmungen über die Errichtung, Zugänglichkeit, Stellung, Bauart und Größe der Hintergebäude (Art. 37 Abs. 2);

Bestimmungen über die Entfernung der Wohngebäude und Brunnen von Friedhöfen (Art. 38 Abs. 4);

Bestimmungen über das Baumaterial und die Aufführung der Umfangsmauern von Gebäuden (Art. 44);

Vorschriften über das Aeußere der Gebäude (Art. 59).
§ 6.

      In der allgemeinen Bauordnung sind den Localpolizeireglements ausdrücklich überlassen:

Bestimmungen über das Hervortreten einzelner Gebäudetheile über die Baufluchtlinien, über das Aufgehen von Fenster- und Kellerläden, Thoren und Thüren, über die Beseitigung von in die Straßenfluchtlinie vorspringenden Fenstergittern, Kettensteinen, Freitreppen, Kellerhälsen und ähnlichen Vorrichtungen (Art. 30 Abs. 1, 5 und 6);

Bestimmungen über die Höhe von Privatgebäuden, die an engen oder an mehreren Straßen von ungleicher Breite gelegen sind (Art. 31 letzter Abs.);

Vorschriften über die Ableitung des Wassers von Dächern- sowie über die ober- oder unterirdische Ableitung des Regen- und Abfallwassers aus den Hofraithen (Art. 32);

Vorschriften über die Anbringung, der Ausgüsse aus Küchen, Brennereien etc. (Art. 33);

Vorschriften über die Benutzung und den Abschluß der Winkel oder Reule (Art. 35);

Vorschriften über den Abschluß von Düngerstätten und dergleichen gegen die Straße (Art. 36);

Bestimmungen über Gebäudeabstände und die Entfernung schädlicher Bauanlagen von gemeinschaftlichen Mauern oder der Grenze (Art. 37);

Bestimmungen über die Entfernung neuer Bauten von Wasenplätzen und öffentlichen Wassern (Art. 38 Abs. 5);

Bestimmungen über den Abschluß unüberbauter Grundstücke (Art. 39);

Bestimmungen über die Bedachung der Gebäude (Art. 56);

Bestimmungen über Schutzbretter an Dächern (Art. 57);

Vorschriften über die Herstellung der Treppen und Ausgänge (Art. 60);