Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/032
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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Bestimmungen über das Zurücksetzen der Gebäude hinter die Baufluchtlinie (Art. 30 Abs. 2); | |
Ausnahmebestimmungen für Orte mit vorherrschend landwirthschaftlichem Betriebe hinsichtlich der Anlage von Abtritten (Art. 34 Abs. 2); sowie Bestimmungen über die Art der Wegschaffung der Fäcalstoffe (Art. 34 letzter Abs.); | |
Bestimmungen über die Errichtung, Zugänglichkeit, Stellung, Bauart und Größe der Hintergebäude (Art. 37 Abs. 2); | |
Bestimmungen über die Entfernung der Wohngebäude und Brunnen von Friedhöfen (Art. 38 Abs. 4); | |
Bestimmungen über das Baumaterial und die Aufführung der Umfangsmauern von Gebäuden (Art. 44); | |
Vorschriften über das Aeußere der Gebäude (Art. 59). |
In der allgemeinen Bauordnung sind den Localpolizeireglements ausdrücklich überlassen:
Bestimmungen über das Hervortreten einzelner Gebäudetheile über die Baufluchtlinien, über das Aufgehen von Fenster- und Kellerläden, Thoren und Thüren, über die Beseitigung von in die Straßenfluchtlinie vorspringenden Fenstergittern, Kettensteinen, Freitreppen, Kellerhälsen und ähnlichen Vorrichtungen (Art. 30 Abs. 1, 5 und 6); | |
Bestimmungen über die Höhe von Privatgebäuden, die an engen oder an mehreren Straßen von ungleicher Breite gelegen sind (Art. 31 letzter Abs.); | |
Vorschriften über die Ableitung des Wassers von Dächern- sowie über die ober- oder unterirdische Ableitung des Regen- und Abfallwassers aus den Hofraithen (Art. 32); | |
Vorschriften über die Anbringung, der Ausgüsse aus Küchen, Brennereien etc. (Art. 33); | |
Vorschriften über die Benutzung und den Abschluß der Winkel oder Reule (Art. 35); | |
Vorschriften über den Abschluß von Düngerstätten und dergleichen gegen die Straße (Art. 36); | |
Bestimmungen über Gebäudeabstände und die Entfernung schädlicher Bauanlagen von gemeinschaftlichen Mauern oder der Grenze (Art. 37); | |
Bestimmungen über die Entfernung neuer Bauten von Wasenplätzen und öffentlichen Wassern (Art. 38 Abs. 5); | |
Bestimmungen über den Abschluß unüberbauter Grundstücke (Art. 39); | |
Bestimmungen über die Bedachung der Gebäude (Art. 56); | |
Bestimmungen über Schutzbretter an Dächern (Art. 57); | |
Vorschriften über die Herstellung der Treppen und Ausgänge (Art. 60); |