Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/045

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Nr. 13.



Für
.............................................

ist eine mit ..... bezeichnete Petroleumprobe mittels eines amtlich beglaubigten Abel`schen Petroleumprobers[GWR 1] auf ihre Entflammbarkeit untersucht worden.
      Das untersuchte Petroleum ist am ........... in einem Gefäße aus ...... an mich abgeliefert worden. Die zur Untersuchung gelieferte Menge betrug ....... ccm und seiner äußeren Beschaffenheit nach war das Petroleum ..........
      Die Untersuchung hat folgende Ergebnisse geliefert:

Erste Unters. Zweite Unters. Dritte Unters.
1) Barometerstand beim Beginn der Unter-
suchung
. . . . . mm . . . . . mm . . . . . mm
2) Wärmegrad des Petroleums beim Be-
ginn der Untersuchung
. . . . . °C . . . . . °C . . . . . °C
3) Nach der Umrechnungstabelle maß-
gebender Wärmegrad für den Ent-
flammungspunkt
. . . . . °C . . . . . °C . . . . . °C
4) Durch die Untersuchung gefundener
Wärmegrad für den Entflammungspunkt
. . . . . °C . . . . . °C . . . . . °C

      Der Wärmegrad für den Entflammungspunkt der Probe berechnet sich hieraus zu

. . . . . °C. bei . . . . . mm Barometerstand

und ist hiernach um

. . . . . °C. bei demselben Barometerstand
höher
niedriger

als der nach der Umrechnungstabelle maßgebende Wärmegrad.
      Ist die untersuchte Probe den Beschränkungen des §1 der Verordnung vom 24. Februar 1882 unterworfen?

Ja.
Nein.
(Das Unzutreffende ist zu durchstreichen.)
. . . . . (Datum) . . . . .
. . . . . (Unterschrift).
Der bestellte Sachverständige.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)