Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B075
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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Zur Deckung dieses Bedürfnisses sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 26. April und 5. Mai 1883, z. Nr. M. J. 9753 und 10827, auf je Einhundert Mark Versicherungskapital, das nach dem Stande am Schlusse des Jahres 1882 beträgt:
in | der | Provinz | Oberhessen | 257 217 620 | |
" | " | " | Starkenburg | 377 849 430 | " |
" | " | " | Rheinhessen | 314 536 060 | " |
demnach im Ganzen |
949 603 110 | " |
ausgeschlagen und in Einem Ziele in den ersten fünf und zwanzig Tagen des Monats Juli laufenden Jahres erhoben werden.
- Bestehender Verordnung gemäß wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Darmstadt, den 9. Mai 1883.
v. Preuschen.
die für das Jahr 1883/84 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Offenbach zu erhebenden Umlagen betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahr 1883/84 von der Stadt Offenbach folgende Umlagen in 6 Zielen erhoben werden:
Man bringt dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Erhebungsziele auf die Monate April, Juni, August, October und December 1883 und Februar 1884 festgesetzt worden sind.
- Offenbach, den 26. April 1883.
Rothe.