10) |
an demselben Tage den Bauaccessisten Georg Pfarrer aus Villingen zum Kreisbaumeister des Baubezirks Nidda, den Bauaccessisten Conrad Schnitzel aus Bechtheim zum Kreisbaumeister des Baubezirks Grünberg und den Bahnmeister bei der Main-Neckar-Eisenbahn Karl Poseiner zum Kreisbaumeister des Baubezirks Alsfeld zu ernennen;
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11) |
am 16. Juni dem evangelischen Pfarrer Georg Jost zu Oberrod, im Regierungsbezirk Wiesbaden, die erledigte evangelische Pfarrstelle zu Nieder-Ohmen, im Dekanate Grünberg, zu übertragen;
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12) |
am 17. Juni den Professor Dr. Städel zum Director der technischen Hochschule für die Zeit vom 1. September 1883 bis zum 31. August 1884 auf Vorschlag des Lehrer-Collegiums zu ernennen;
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13) |
am 18. Juni den von sämmtlichen Riedesel Freiherrn zu Eisenbach auf die evangelische Pfarrstelle zu Frischborn, im Dekanate Lauterbach, präsentirten evangelischen Pfarrer Wilhelm Schuster zu Oberroßbach, im Regierungsbezirk Wiesbaden, für diese Stelle zu bestätigen;
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14) |
am 20. Juni den außerordentlichen Professor an der technischen Hochschule Dr. Richard Lepsius zum ordentlichen Professor an dieser Hochschule, -
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15) |
am 30. Juni den Werkzeichner Christian Thümling zum Werkführer, sowie den provisorischen Werkzeichner Wilhelm Wintz aus Bergzabern zum Werkzeichner bei der Centralwerkstätte der Main-Neckar-Eisenbahn, -
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16) |
am 4. Juli den Kreisassistenzarzt zu Mainz Dr. Karl Spamer zum Kreisarzt des Kreis-Gesundheitsamts Lauterbach, - zu ernennen.
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1) |
Am 31. Mai wurde dem Schulamtsaspiranten Karl Friedrich Karcher zu Klein-Linden die 1. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Klein-Linden, im Kreise Gießen, -
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2) |
am 8. Juni wurde dem Schulamtsaspiranten Daniel Reising aus Klein-Hausen, im Kreise Bensheim, eine Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Groß-Steinheim, im Kreise Offenbach, -
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3) |
am 12. Juni wurde dem Schulamtsaspiranten Georg Friedrich aus Brensbach, im Kreise Dieburg, eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Spachbrücken, -
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4) |
am 15. Juni wurde dem Schulamtsaspiranten Georg Schaffnit aus Brensbach eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Reinheim, im Kreise Dieburg, -
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5) |
am 20. Juni wurde dem Schulamtsaspiranten Jacob Schäufle aus Friesenheim, im Kreise Oppenheim, die Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Hering, im Kreise Dieburg, - übertragen;
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6) |
an demselben Tage wurde der von dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau auf die 1. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Falken-Gesäß, im Kreise Erbach, präsentirte Schulamtsaspirant Johann Georg Fehr aus Helmhof, im Kreise Heppenheim, für diese Stelle bestätigt;
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7) |
am 22. Juni wurde dem Schulamtsaspiranten Tobias Burk aus Eberstadt, im Kreise Darmstadt, eine erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Leihgestern, im Kreise Gießen, und dem Schulamtsaspiranten Karl Döring aus Gethürms, im Kreise Alsfeld, die erledigte IV. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Lich, im Kreise Gießen, -
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8) |
am 24. Juni wurde dem Schulamtsaspiranten Ernst Ruckelshausen aus Elpenrod, im Kreise Alsfeld, die erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Otterbach, im Kreise Alsfeld, - übertragen.
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Concurrenzeröffnungen.
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Erledigt sind:
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1) |
die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Rembrücken, Kreises Offenbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 ;
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2) |
an der Gemeindeschule zu Arheilgen, im Kreise Darmstadt: a) eine mit einem evangelischen Lehrer und b) eine mit einer evangelischen Lehrerin zu besetzende Stelle mit einem Anfangsgehalte von je 1000 ;
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3) |
eine mit einer katholischen Lehrerin zu besetzende Stelle an der Gemeindeschule zu Jügesheim, im Kreise Offenbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 ;
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4) |
eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Heusenstamm, im Kreise Offenbach, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 900-1100 .
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Berichtigung.
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Die Bemerkung zu dem Ausschlag der Gemeinde Walldorf von 464,00 (cf. Ord.-Nr. 24 der Umlagenübersicht der Gemeinden des Kreises Groß-Gerau pro 1883/84, Beilage 14 zum Großh. Hess. Regierungsblatt) ist unrichtig und wie folgt zu lesen: "464 . Auf dasselbe mit Zuziehung des Gundhofs und ohne Zuziehung des Gund- und Schlüchterwaldes".
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