Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/050
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Nr. 10.
Aus besonderem allerhöchsten Auftrag:
Großherzoglich Hessische Ministerien des Innern und der Justiz
und der Finanzen.
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3) | Für die Copie der Parzellenkarten ohne Angabe der Ackerbreiten und für die Fertigung der Supplementkarten | ||
von jeder Parzelle | 5 | Pfennig. | |
von jedem Hectar | 16 | " |
Außerdem sind die Kosten für die Formularien und den Einband noch besonders zu vergüten.
- Darmstadt , am 27. Mai 1884.
Großherzoglich Hessische Ministerien des Innern und der Justiz
und der Finanzen.
Finger. |
Schleiermacher. |
Dr. Linß.