Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/266
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Nr 28.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
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5) | Sammlung und Revision der Erhebungen über die Morbidität in den allgemeinen Krankenhäusern, Augenheilanstalten, Irrenanstalten und Entbindungsanstalten und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung. | |
6) | Entgegennahme des kreisveterinäramtlichen Jahresberichts mit Seuchentabelle eventuell Mittheilung desselben an die benachbarten Kreisärzte, Einsendung desselben an die Ministerialabtheilung. | |
7) | Einsendung der Rechnungen für ärztliche Behandlung von Landeswaisen im verflossenen Jahre an das Kreisamt im Beginne des Monats. | |
8) | Einsendung des Verzeichnisses über gerichtsärztliche Gebühren vom IV. Quartal des Vorjahres (in duplo) an den ersten Staatsanwalt am Landgericht innerhalb der ersten acht Tage des Monats. | |
9) | Einsendung des Verzeichnisses über Taggelder und Transportkosten (mit Belegen) in öffentlichen, Gemeinde- und Privat-Angelegenheiten vom IV. Quartal des Vorjahres zur Decretur an die Ministerialabtheilung. | |
10) | Einsendung der Anweisung über das contirte Post-Porto vom vorausgegangenen Monat an die Districtseinnehmerei (bezw. Hauptstaatskasse) nach vorgängiger Controlirung des Postcontobuches durch die Post.*) |
11) | Erlaß von Aufforderungen an die Eltern etc. rückständiger Pflichtigen zur Erst- und Wieder-Impfung aus dem Vorjahre; Eintrag der stattgehabten Aufforderung in die Impflisten. | |
12) | Aufstellung einer Liste über die rückständigen Impfpflichtigen des Vorjahrs. | |
13) | Einsendung der Impfungs- und Wieder-Impfungslisten des Vorjahrs an das Kreisamt. | |
14) | Uebersendung der Formulare für die Erstimpfung im laufenden Jahre an die Bürgermeistereien zur Abgabe an die Standesämter und zum Eintrag der ungeimpft zugezogenen zur Erstimpfung Pflichtigen. | |
1) | Einsendung folgender die Impfung des Vorjahres betreffenden Ausstellungen und Berichte an die Ministerialabtheilung: | |
a. der Jahresübersicht über die Impfung und Wiederimpfung; | ||
b.des Impftagebuchs; | ||
c. des Impfgebührenverzeichnisses; | ||
d. des Impfberichts (nach Schema im A. Bl. Nr. 143). | ||
2) | Stellung von Strafanträgen gegen die erfolglos monirten säumigen Eltern etc. der Impfpflichtigen des Vorjahres (4 Wochen nach Insinuation der Aufforderungen). | |
3) | Erlaß wiederholter Aufforderungen an diese bezw. Fortsetzung des Verfahrens bei dauernder Säumigkeit. | |
1) | Aufstellung der Uebersichten über die Todesfälle in den Gemeinden in den Monaten Januar und Februar und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung bis zum 25. dieses Monats. |
*) Dieses Geschäft ist allmonatlich zu erledigen.