Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/302

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Nr. 34.



Verordnung,
die Vorbereitung für den Staatsdienst in dem Finanzfach und den technischen Fächern betreffend.



LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
      Wir haben Uns bewogen gefunden, im Anschluß an die Verordnung vom 31. Juli 1879, die allgemeinen Staatsprüfungen in dem Finanzfach und den technischen Fächern betreffend, zu verordnen und verordnen hiermit, wie folgt:

Einziger Paragraph.

      Diejenigen Candidaten für den höheren Staatsdienst im Finanzfach, bezw. im Forstfach und den bautechnischen Fächern, welche die allgemeine Staatsprüfung bestanden haben, werden von Unserem Ministerium der Finanzen zu Steuer- oder Domänen-Assessoren, bezw. zu Forstassessoren und Baumeistern ernannt.
      Die Berechtigung zur Führung dieser Titel erlischt, wenn die Betreffenden von Unserem Ministerium der Finanzen aus der Liste der Staatsdienstaspiranten gestrichen werden.
      Im Uebrigen bleiben die bisherigen Bestimmungen über die dienstliche Bezeichnung der akademisch gebildeten Aspiranten für die höheren Stellen im Finanzfach und den technischen Fächern auch fernerhin in Kraft.
      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

Darmstadt, den 6. Dezember 1884.

LUDWIG.
Weber.



Bekanntmachung,
die dienstliche Benennung der Großherzoglichen Kreisassessoren betreffend.

      Nachdem des Großherzogs Königliche Hoheit durch Allerhöchste Entschließung vom heutigen Tage Allergnädigst zu bestimmen geruht haben, daß der nach Art. 5 des Edictes vom 12. Mai 1852, die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Regierungsbehörden betreffend, den Kreisräthen beigegebene Beamte statt der Benennung: "Kreisassessor" künftig die dienstliche Benennung: "Amtmann" zu führen habe, so wird solches hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht.

       Darmstadt, den 6. Dezember 1884.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Rautenbusch.