Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B049
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
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Beilage Nr. 7.
Darmstadt, den 26. April 1884.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr. - 2) Bekanntmachung, die Vergrößerung des Freiherrlich von Günderrode`schen Familienfideicommisses zu Höchst a. d. N. betr. - 3) Bekanntmachung, Abänderung der Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum Hessen betr. - 4) Bekanntmachung, zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betr. - 5) Uebersicht der pro 1. April 1884/85 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Alsfeld betr. - 6) Ordensverleihungen. - 7) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 8) Namensveränderung. - 9) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 10) Dienstnachrichten. |
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.
Im Laufe des 1. Quartals 1875 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
1) Die Schenkung der Breuberger Sparkasse zu Höchst an das Mathilden-Landkrankenhaus zu Darmstadt, im Betrage von 200 ;
2) folgende Schenkungen an die katholische Kirche zu Flonheim zu Gunsten eines Neubaues derselben:
a. des Peter Hechler zu Flonheim, im Betrage von 600 ;
b. des Bonifacius-Vereins zu Mainz, im Betrage von 500 ;
c. des Bonifacius-Vereins zu Bamberg, im Betrage von 600 ;
d. des Ludwigs-Missions-Vereins zu München, im Betrage von 1500 ;
e. des Fürst-Bischofs Heinrich zu Breslau, im Betrage von 3000 ;
f. des Bonifacius-Vereins zu Luxemburg, im Betrage von 400 , und
g. des Bonifacius-Vereins zu Köln, im Betrage von 200 ;
3) die Schenkungen der Erben des Georg Neff I. zu Heppenheim an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines jährlichen Seelenamtes, im Betrage von 300 , und als Beitrag zum Baufond einer katholischen Kirche, im Betrage von 200 ;