Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B057

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 8.

Darmstadt, den 7. Mai 1884.


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die Vergütung für die im Etatsjahr 1884/85 in Geld zu berichtigenden Pensionsnaturalien betreffend. - 3) Uebersicht der für das Jahr 1884/85 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinden des Kreises Lauterbach von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen betreffend. - 4) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Oppenheim in 1884. - 5) Bekanntmachung, die Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse für die israelitische Religionsgemeinde Crainfeld, im Kreise Lauterbach, für 1884/85 betreffend. - 6) Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1884/85 betreffend. - 7) Ordensverleihungen. - 8) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 9) Namensveränderung. - 10) Dienstnachrichten. - 11) Charakterverleihungen. - 12) Ruhestandsversetzungen. - 13) Concurrenzeröffnungen.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Polizeidiener Ludwig Spaar zu Bersrod in Anerkennung der von ihm am 12. Februar l. J. mit Muth und eigner Lebensgefahr volIbrachten Rettung des Johannes Hammel daselbst vom Tode des Ertrinkens das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben" zu verleihen und eine Geldprämie allergnädigst zu bewilligen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, am 23. April 1884.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Fuhr.