Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B065

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 9.

Darmstadt, den 17. Mai 1884.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Theils der Umlagen der Gemeinde Messenhausen für 1883/84 betreffend. - 2) Bekanntmachung, die für das Jahr 1884/85 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Offenbach zu erhebenden Umlagen betreffend. - 3) Bekanntmachung, die für das Rechnungsjahr 1884/85 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlagen betreffend. - 4) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1884/85 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Bensheim. - 5) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen pro 1884/85 betreffend. - 6) Ordensverleihungen. - 7) Namensveränderung. - 8) Militärdienstnachricht. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbefälle.



Bekanntmachung,
die Nichterhebung eines Theils der Umlagen der Gemeinde Messenhausen für 1883/84 betreffend.

      Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz drei Ziele von den zur Bestreitung der Ausgaben der Gemeinde Messenhausen für 1883/84 nach Beilage Nr. 5 zum Großherzoglichen Regierungsblatt vom 11. April 1883 vorgesehenen Umlagen im Betrage von 558 Mark 5.svg. 50 Pfennig.svg. nicht zur Erhebung kommen sollen.
      Dieburg, den 10. April 1884.

Großherzogliches Kreisamt Dieburg.
Hallwachs.