Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B065
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 9.
Darmstadt, den 17. Mai 1884.
Bekanntmachung,
die Nichterhebung eines Theils der Umlagen der Gemeinde Messenhausen für 1883/84 betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Dieburg.
Hallwachs.
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Beilage Nr. 9.
Darmstadt, den 17. Mai 1884.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Theils der Umlagen der Gemeinde Messenhausen für 1883/84 betreffend. - 2) Bekanntmachung, die für das Jahr 1884/85 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Offenbach zu erhebenden Umlagen betreffend. - 3) Bekanntmachung, die für das Rechnungsjahr 1884/85 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlagen betreffend. - 4) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1884/85 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Bensheim. - 5) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen pro 1884/85 betreffend. - 6) Ordensverleihungen. - 7) Namensveränderung. - 8) Militärdienstnachricht. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbefälle. |
die Nichterhebung eines Theils der Umlagen der Gemeinde Messenhausen für 1883/84 betreffend.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz drei Ziele von den zur Bestreitung der Ausgaben der Gemeinde Messenhausen für 1883/84 nach Beilage Nr. 5 zum Großherzoglichen Regierungsblatt vom 11. April 1883 vorgesehenen Umlagen im Betrage von 558 . 50 . nicht zur Erhebung kommen sollen.
Dieburg, den 10. April 1884.
Hallwachs.