Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B070

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Beilage Nr. 9.



      Vorstehende Uebersicht wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in 6 Zielen, nämlich in den Monaten April, Juni, August, October, und December 1884 und Februar 1885 geschehen soll.
      Bensheim, den 18. April 1884.

Großherzogliches Kreisamt Bensheim.
Dr. Usinger.



Bekanntmachung,
die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen pro 1884/85 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1884/85 von der Stadt Gießen folgende Umlagen, erhoben werden:

      a. auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen 256376 Mark 5.svg. 40 Pfennig.svg.
      b. auf das Steuerkapital der Mitglieder der ev. Gemeinde 3139 " - "
      c. auf das Grundsteuerkapital, Parcellenvermessungskosten 1043 " 14 "

wozu sich der Beitrag auf einen Gulden Steuerkapital berechnet:

für den Ausschlag a auf 52,5 Pfennig.svg.
" " " b " 0,840 "
" " " c " 0,628 "

      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in 6 Zielen und zwar in den Monaten April, Juni, August, October und December 1884 und Februar 1885 erfolgen soll.
      Gießen, den 23. April 1884.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.



Ordensverleihungen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 3. Mai dem Direktor der Realschule zu Mainz i. P. Professor Ferdinand Albert das Ritterkreuz 1. Classe des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen, -
2) am 7. Mai dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Gadern, im Kreise Heppenheim, Johannes Gölz das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste, - zu verleihen.