Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B075

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
<<<Vorherige Seite
[B074]
Nächste Seite>>>
[B076]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Wegen Überbreite der Tabelle bitte zwecks Darstellung derselben nach unten scrollen.



Beilage Nr. 10.



Uebertrag
6541 83 6451 67
20) Pensionen:
aus den Rechnungsjahren vor 1881/82 beziehungsweise 1882/83:
a. altes Verhältniß - - 107 20
b. neues Verhältniß 394 46 47 64
aus den Rechnungsjahren 1881/82 beziehungsweise 1882/83:
a. altes Verhältniß 21367 42 20331 26
b. neues Verhältniß 417418 03 420278 09
c. aus neu erworbenen Landestheilen 1404 68 1404 68
d. aus der vormaligen Universitäts-Wittwenkasse 574 46 514 44
21) Zurückbezahlte Eintrittsgelder:
I. vor dem 1. April 1861 überwiesen - - - -
II. von dem 1. Januar 1873 an überwiesen 1234 60 891 51
22) Zinsen von Obligationen auf Inhaber für die Zeit vor dem Ankauf der Werthpapiere, welche miterkauft worden 1717 65 2667 82
23) Uneinbringliche Posten, Nachlässe und Abgänge 637 14 505 17
24) Stempelgebühren 82 10 1 20
25b) Uneinbringliche Beiträge 12 87 10 75
Summe A. Ausgabe für laufende Bedürfnisse
451385 24 453211 43


P. Ausgabe für Erhaltung des Vermögens.
27) Neu ausgeliehene Kapitalien:
I. auf Namen stehend 35230 74 23501 10
III. für Werthpapiere auf Inhaber 507643 12 362677 -
28) Zurückbezahlte Eintrittsgelder, überwiesen vom 1. April 1861 bis 1. Januar 1873 205 71 - -
Summe B. Ausgabe für Erhaltung des Vermögens
543079 57 386178 10
Gesammtsumme der Ausgabe
994464 81 839389 53


Abschluß.
a. Im Ganzen:
Gesammt-Einnahme . 994539 86 839398 10
Gesammt-Ausgabe . 994464 81 839389 53
Verglichen, erscheint Rest
75 05 8 57
und dieser besteht:
in liquidirten Ausständen.