Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B105

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 14.

Darmstadt, den 13. Juni 1884.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, den Locomotiv-Betrieb auf dem Materialtransportgeleise von dem Bahnhof Alt-Offenbach nach der städtischen Gasanstalt zu Offenbach a. M. betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Etatsjahr 1884/85 zur Erhebung genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Büdingen. - 3) Uebersicht der für das Jahr 1884 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Heppenheim. - 4) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Etatsjahr 1884/85 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Gießen. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 7) Namensveränderungen. - 8) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 9) Militärdienstnachrichten. - 10) Dienstnachrichten. - 11) Charakterverleihungen. - 12) Concurrenzeröffnungen.



Bekanntmachung,
den Locomotiv-Betrieb auf dem Materialtransportgeleise von dem Bahnhof Alt-Offenbach nach der städtischen Gasanstalt zu Offenbach a. M. betreffend.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben unterm heutigen der städtischen Gasanstalt zu Offenbach a. M. die jederzeit widerrufliche Concession zum Befahren des von dem Bahnhof Alt-Offenbach nach der städtischen Gasanstalt zu Offenbach a. M. quer über die Ludwigsstraße und durch die Eisenbahnstraße gebauten normalspurigen Materialtransportgeleises mit Locomotiven ertheilt.
      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Betrieb auf dem bezeichneten Anschlußgeleise nach Maßgabe der Bahnordnung für deutsche Bahnen untergeordneter Bedeutung, der sonst bestehenden und weiter erlassen werdenden Bestimmungen zu führen ist.
      Darmstadt, den 29. Mai 1884.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
Moyat.