Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B162
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
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Praktische Theologie, I. Theil, (Principienlehre. Kirchenverfassungslehre. Katechetik.) fünfstündig, Montag bis Freitag von 5-6 Uhr, Derselbe.
Alttestamentliche Abtheilung. Dr. Stade. Ausgewählte Abschnitte aus dem Deuteronomium. Schriftliche Arbeiten. Sonnabend von 11-1 Uhr.
Neutestamentliche Abtheilung. Dr. Schürer. Galaterbrief. Schriftliche Arbeiten. Mittwoch von 8-10 Uhr Vormittags.
Kirchengeschichtliche Abtheilung. Dr. Harnack. Die Entstehungsgeschichte des Kanons. Schriftliche Arbeiten. Donnerstag von 8-10 Uhr Abends.
Systematische Abtheilung. Dr. Kattenbusch. Das Wesen der Religion. Schriftliche Arbeiten. Sonnabend von 11-1 Uhr.
Katechetisch-homiletische Abtheilung. Dr. Gottschick. Homiletische Uebungen. Montag von 8-10 Uhr Vormittags.
Dr. Stade: Cursorische Lectüre historischer Abschnitte. Schriftliche Arbeiten. Freitag von 11-1 Uhr.
Rechts-Encyklopädie, Samstag von 9-11 Uhr, ordentl. Professor Kanzler Dr. Gareis.
Institutionen des römischen Rechts, Montag bis Donnerstag von 10-11 Uhr, ordentl. Professor Dr. Stammler.
Exegetische Uebungen, mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Geschichte des römischen Privatrechts. Montag und Donnerstag von 5-6 Uhr, ordentl. Professor Dr. Kretschmar.
Pandekten (Allgemeiner Theil, Sachenrecht, Obligationenrecht), Montag bis Freitag von 10-11 Uhr, Montag bis Donnerstag von 11-12 Uhr, Derselbe.
Pandektenpraktikum, Freitag von 4-6 Uhr, ordentl. Professor Dr. Stammler.
Deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte, täglich außer Samstag von 9-10 Uhr, ordentl. Professor Dr. Wasserschleben.
Deutsches Staatsrecht, täglich außer Samstag von 10- 11 Uhr, Derselbe.
Völkerrecht, Montag bis Donnerstag von 12-1 Uhr, ordentl. Professor Kanzler Dr. Gareis.
Deutsches Privatrecht (mit Ausschluß des Handels- und Wechselrechts), Montag bis Freitag von 11-12 Uhr, Derselbe.
Deutsches Handels-, Wechsel- und Seerecht, fünf Stunden wöchentlich, außerordentl. Professor Dr. Braun.
Französisches Civilrecht, Theil l. (von den Rechten im Allgemeinen. Von den Rechten an Sachen. Von den Obligationen.), drei Stunden wöchentlich, Derselbe.
Forstrecht, drei Stunden wöchentlich, Derselbe.
Gemeines deutsches Eherecht und seine Umbildung durch das Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung, eine bis zwei Stunden wöchentlich, Derselbe.