Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B174
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
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die Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Altheim für 1881/84 betreffend.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in dem Voranschlage der israelitischen Religionsgemeinde Altheim für 1881/84 vorgesehenen, in Beilage Nr. 4 zum Regierungsblatt für 1881, Beilage Nr. 6 zum Regierungsblatt für 1882 und in Beilage Nr. 5 zum Regierungsblatt für 1883 publicirten Umlagen von jährlich 40 , zusammen 120 , mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz nicht zur Erhebung kommen sollen.
Dieburg, den 7. August 1884.
Hallwachs.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 13. August Seiner Erlaucht dem Herrn Grafen zu Erbach-Erbach das Großkreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | ||
1) | am 15. Juni dem Erzieher Sr. Königl. Hoheit des Erbgroßherzogs Moritz Muther die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Stanislausordens 3. Classe, - | |
2) | an demselben Tage dem Leibjäger Germann und dem Hoflaquai Witt die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihnen von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen silbernen Medaille am Band des St. Stanislausordens, - | |
3) | am 31. Juli dem Hofphotographen Carl Backofen dahier die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihm von Seiner Hoheit dem Fürsten von Bulgarien verliehenen Medaille für Kunst und Wissenschaft, - | |
4) | am 14. August dem Ministerialrath und Hofceremonienmeister Carl von Werner die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Stanislausordens 1. Classe, - | |
5) | am 16. August dem Hofsecretär Friedrich Nau die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Stanislausordens 3. Classe, - | |
6) | an demselben Tage dem Intendanturrath Dauber, Secretär der Großherzoglichen General-Adjutantur, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Annenordens 3. Classe, - | |
7) | an demselben Tage dem Rechnungsrath Ackermann die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Annenordens 3. Classe, zu ertheilen. |
Durch Urtheil des Großherzoglichen Landgerichts der Provinz Rheinhessen, Ferienkammer für Civilsachen, vom 9. August 1884 ist zur Feststellung der Abwesenheit des Philipp Andreas Christ, Schuhmacher aus Wörrstadt, die im Artikel 116 des Civilgesetzbuches vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden.