Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B205

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 27.

Darmstadt, den 8. December


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die dritte ordentliche Landessynode der evangelischen Kirche des Großherzogthums betreffend. - 3) Summarische Uebersicht der Rechnung Großherzoglicher Landes-Waisenanstalt zu Darmstadt für 1883/84. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Concurrenzeröffnungen.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Kandidaten der Forstwissenschaft Gustav Dieffenbach in Grünberg in Anerkennung der von ihm am 6. Juli d. J. mit eigener Lebensgefahr vollbrachten Rettung der Ehefrau des Georg Von Eiff von Grünberg und des Kutschers Rabenau von Londorf aus einer für dieselben durch das Durchgehen des Pferdes an dem von ihnen benutzten Fahrwerk hervorgerufenen Lebensgefahr das allgemeine Ehrenzeichen, und zwar mit der Inschrift: "Für Rettung aus Lebensgefahr", zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 12. November 1884.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
Knorr.
Dr. Linß.



Bekanntmachung,
die dritte ordentliche Landessynode der evangelischen Kirche des Großherzogthums betreffend.

      Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog zu beschließen geruht haben, daß die dritte ordentliche Landessynode der evangelischen Kirche des Großherzogthums Montag den 15. l. Mts. zu Darmstadt zusammentreten und an dem genannten Tag nach Einleitung durch öffentlichen Gottesdienst eröffnet werden soll, wird dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß den einzelnen Mitgliedern der Landessynode besondere Einladungsschreiben zugehen werden.
      Darmstadt, den 5. December 1884.

Großherzogliches Oberconsistorium.
Dr. Goldmann.
Ackermann.