Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B211

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
<<<Vorherige Seite
[B210]
Nächste Seite>>>
[B212]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Beilage Nr. 28.



Ermächtigungen zur Einnahme und zum Fragen fremder Orden.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 8. November dem Oberförster Seyd zu Lorsch die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Hoheit dem Fürsten Alexander I. von Bulgarien verliehenen St. Alexander-Ordens 4. Klasse, -
2) am 25. November dem Ministerialrath in dem Ministerium des Innern und der Justiz Carl Rothe die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Stanislausordens 2. Klasse, -
3) am 26. November dem Laquaien Sr. Erlaucht des Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg Philipp Dubois die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihm von Seiner Majestät dem Könige von Serbien verliehenen silbernen Medaille, -
4) am 4. December dem Geh. Medicinalrath Dr. Mogk zu Offenbach die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Majestät dem König von Dänemark verliehenen Ritterkreuzes des Kgl. Dänischen Danebrogordens - zu ertheilen.


Namensveränderungen.
1) Am 14. Juli wurde der Louise Jockel aus Erzhausen gestattet, daß dieselbe statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Berck" führe;
2) am 18. Juli wurde dem Heinrich Neun aus Wenings gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Heusohn" führe;
3) am 16. November wurde dem Wilhelm Köhler von Nackenheim gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Eimer" führe.
4) am 23. November wurde dem Andreas Dollhofen zu Mainz gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Eifler" führe;
5) am 28. November wurde der Elisabetha Leiß zu Bessungen gestattet, daß dieselbe statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Kartscher" führe.


Abwesenheitserklärung.
Durch Urtheil des Großherzoglichen Landgerichts der Provinz Rheinhessen, zweite Civilkammer, vom 4. December ist der ledige Sohn der Eheleute Sebastian Dörschuck und Anna Maria geb. Sohn, Ackersleute in Lörzweiler wohnhaft gewesen und verstorben, mit Namen Jakob Dörschuck, ebenfalls in Lörzweiler wohnhaft gewesen, definitiv für abwesend erklärt worden.


Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
1) Am 22. November wurde der Rechtsanwalt Friedrich Barth in Gießen auf Grund des § 9 der Rechtsanwaltsordnung unter Aufrechthaltung seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgerichte der Provinz Oberhessen zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgerichte Nidda zugelassen;
2) am 10. December wurde der Gerichtsaccessist Max Schilling-Trygophorus in Darmstadt zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgerichte Zwingenberg mit dem Wohnsitze zu Bensheim zugelassen.


Dienstnachrichten.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 16. November den von dem Herrn Fürsten zu Ysenburg-Büdingen auf die erledigte evangelische Pfarrstelle zu Rohrbach, im Dekanate Büdingen, präsentirten Pfarramts-Kandidaten Wilhelm Volz aus Gießen für diese Stelle zu bestätigen;
2) am 29. November den Hülfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgerichte Mainz Wilhelm Hirter zum Hülfsgerichtsschreiber bei dem Landgericht der Provinz Rheinhessen für den Dienst bei der Kammer für Handelssachen in Mainz zu ernennen;