Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B214
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Beilage Nr. 29.
Bekanntmachung,
die für das Jahr 1884/85 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Dalheim zu erhebenden Umlagen betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Oppenheim.
Kekulé.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
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die für das Jahr 1884/85 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Dalheim zu erhebenden Umlagen betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahre 1884/85 in der Gemeinde Dalheim folgende Umlagen in zwei Zielen erhoben werden:
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebungsziele auf die Monate Dezember 1884 und Februar 1885 festgesetzt worden sind.
Oppenheim, den 11. Dezember 1884.
Kekulé.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
1) | am 15. Dezember dem Oberstabsarzt 2. Klasse und Regimentsarzt Dr. Schmidt und dem Stabs- und Bataillonsarzt Dr. Schmidtborn vom 3. Infanterie-Regiment (Leib-Regiment) Nr. 117 das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, - |
2) | an demselben Tage dem Lazarethgehülfen Pfeffer vom 1. Infanterie- (Leibgarde-) Regiment Nr. 115 und dem Lazarethgehülfen der Reserve Christ, früher im 3. Infanterie-Regiment (Leib-Regiment) Nr. 117, das allgemeine Ehrenzeichen für ihre während der Typhus-Epidemie zu Mainz geleisteten Dienste - zu verleihen. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
am 18. Dezember dem Generalconsul für das Königreich Sachsen Wilhelm Sulzer in Leipzig die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin verliehenen Großkreuzes des Greifen-Ordens zu ertheilen. | |
1) | Am 4. Dezember wurde dem am 17. September 1870 geborenen Sohne des Konrad Reutzel VIII. zu Kefenrod gestattet, daß derselbe statt seines bisherigen in Zukunft den Vornamen "Karl" führe; |
2) | am 7. Dezember wurde den Weinhändlern Philipp Simon und Joseph Simon in Mainz gestattet, daß dieselben statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Sieglitz" führen; |