Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B216
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
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9) | an demselben Tag der Gefängnißbeschließer i. P. Heinrich Keil zu Darmstadt; |
10) | am 20. November der Geh. Legationsrath a. D. und Oberkammerherr Dr. Ludwig Freiherr von Leonhardi zu Groß-Karben; |
11) | am 21. November der Hauptmann i. P. Ferdinand Ludwig Kehrer zu Bessungen; |
12) | am 25. November der Oberförster Theodor Bok zu Schellnhausen; |
13) | an demselben Tage der Bauaufseher i. P. Nicolaus Mittelstädter zu Darmstadt; |
14) | am 26. November der Oberförster i. P. Forstmeister Heinrich Müller zu Offenbach. |
Das Großherzogliche Regierungsblatt erscheint in 2 Theilen, Haupttheil und Beilage, in gr. 4. Format, so oft Materialien vorhanden sind, ohne sich an eine bestimmte Zeit zu binden. Daß und wann eine Nummer des Regierungsblattes (Haupttheil oder Beilage) erschienen ist, wird jedesmal in der Darmstädter Zeitung angezeigt.
Sowohl auf den Haupttheil als die Beilage kann getrennt abonnirt werden, und beträgt der Abonnementspreis für das ganze Jahr für den Haupttheil 3 M., für die Beilage 2 M. excl. Bestellgebühr.
Angeblich ausgebliebene Blätter werden nur dann unentgeltlich nachgeliefert, wenn die Reclamation alsbald erfolgt.
Darmstadt, im December 1884.
Alle diejenige Correspondenz, welche Einrückungen in das Großherzogliche Regierungsblatt zum Gegenstand hat, ist an die Redaction desselben zu adressiren; Zuschriften, welche die Versendung des Blattes betreffen, sind dagegen an die Expedition des Großherzoglichen Regierungsblattes zu richten. Alle Zuschriften und Sendungen sind zu frankiren.
Darmstadt, im December 1884.