Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B216

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Beilage Nr. 29.



3) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Rixfeld, im Kreise Lauterbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
4) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Weckesheim, im Kreise Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Dem Herrn Fürsten zu Solms-Braunfels steht das Präsentationsrecht zu derselben zu.


Sterbefälle.
Gestorben sind:
1) am 19. September 1881 der Oberquartiermeister i. P. Johann Philipp Nischwitz zu Weisenau;
2) am 15. Februar 1882 der Hauptmann i. P. Carl August Clar zu Gießen;
3) am 21. Oktober 1884 der katholische Pfarrer Sigmund Henrici zu Ebersheim;
4) am 29 Oktober der Hofopernregisseur i. P. Ludwig Cramolini zu Darmstadt;
5) am 31. Oktober der Kanzlei-Sekretär i. P. Friedrich Wimmenauer zu Bessungen;
6) am 11. November der Kammermusiker i. P. Jacob Eberle zu Darmstadt;
7) am 13. November der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Vadenrod, im Kreise Alsfeld, Christian Söllner;
8) am 16. November der Zeichnenlehrer an der Volksschule in Darmstadt Philipp Bender zu Darmstadt;
9) an demselben Tag der Gefängnißbeschließer i. P. Heinrich Keil zu Darmstadt;
10) am 20. November der Geh. Legationsrath a. D. und Oberkammerherr Dr. Ludwig Freiherr von Leonhardi zu Groß-Karben;
11) am 21. November der Hauptmann i. P. Ferdinand Ludwig Kehrer zu Bessungen;
12) am 25. November der Oberförster Theodor Bok zu Schellnhausen;
13) an demselben Tage der Bauaufseher i. P. Nicolaus Mittelstädter zu Darmstadt;
14) am 26. November der Oberförster i. P. Forstmeister Heinrich Müller zu Offenbach.



Zur Nachricht.

      Das Großherzogliche Regierungsblatt erscheint in 2 Theilen, Haupttheil und Beilage, in gr. 4. Format, so oft Materialien vorhanden sind, ohne sich an eine bestimmte Zeit zu binden. Daß und wann eine Nummer des Regierungsblattes (Haupttheil oder Beilage) erschienen ist, wird jedesmal in der Darmstädter Zeitung angezeigt.
      Sowohl auf den Haupttheil als die Beilage kann getrennt abonnirt werden, und beträgt der Abonnementspreis für das ganze Jahr für den Haupttheil 3 M., für die Beilage 2 M. excl. Bestellgebühr.
      Angeblich ausgebliebene Blätter werden nur dann unentgeltlich nachgeliefert, wenn die Reclamation alsbald erfolgt.
      Darmstadt, im December 1884.

Die Expedition des Großherzoglichen Regierungsblattes.



      Alle diejenige Correspondenz, welche Einrückungen in das Großherzogliche Regierungsblatt zum Gegenstand hat, ist an die Redaction desselben zu adressiren; Zuschriften, welche die Versendung des Blattes betreffen, sind dagegen an die Expedition des Großherzoglichen Regierungsblattes zu richten. Alle Zuschriften und Sendungen sind zu frankiren.
      Darmstadt, im December 1884.

Die Redaction des Großherzoglichen Regierungsblattes.