Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/051
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
<<<Vorherige Seite [050] |
Nächste Seite>>> [052] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Erbschaftssteueramt.
Nr. | Darmstadt den ..... ............... 18 | ||
Monat | 18 |
In der Erbschaftssteuersache, betreffend den Nachlaß d... am ..... ten ............... 18... zu .............................. verstorbenen ............................................................................................. wird hiermit gegen Sie in Gemäßheit unserer Verfügung vom ….. ten ……………………. 18 auf Grund des Art. 46 des Gesetzes vom 30. August 1884, die Erbschafts- und Schenkungssteuer betreffend (Reg.-Blatt Nr. 29 von 1884) eine Ordnungsstrafe von ………. Mark, buchstäblich………………………………………………………………………… ………………………….Mark, festgesetzt, weil Sie
Die Strafe ist binnen 10 Tagen (vom Tage des Empfangs dieser Verfügung Ihrerseits gerechnet) zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung an die Großherzogliche Districts-Einnehmerei zu …………………….. zu bezahlen.
Gleichzeitig werden Sie aufgefordert
Großherzogliches Erbschaftssteueramt.
An
zu
Eingeschrieben.