Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/113

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 16.

Darmstadt, den 30. Mai 1885


Inhalt:Bekanntmachung, die Verlängerung der Frist zur Erhebung von Reklamationen gegen die directen Steuern des Etatsjahres 1885/86 betreffend.



Bekanntmachung,
die Verlängerung der Frist zur Erhebung von Reklamationen gegen die directen Steuern des Etatsjahres 1885/86 betreffend.

Vom 27. Mai 1885.

      Mit Bezug auf die Paragraphen 4 und 6 der Bekanntmachung vom 30. v. Mts., den Ausschlag der directen Steuern für das Etatsjahr 1885/86 betreffend, wird die Frist zur Erhebung von Gewerb-, Grund-, Kapitalrente- und Einkommensteuerreklamationen, insoweit sie mit dem laufenden Monats ihr Ende erreichen sollte, hiermit bis zum Schlusse des Monats Juli dieses Jahres erweitert.
      Darmstadt, den 27. Mai 1885.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Kramer.