Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/136
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 22.
§ 2.
§ 3.
LUDWIG.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
<<<Vorherige Seite [135] |
Nächste Seite>>> [137] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
1) Elemente der Differenzial- und Integralrechnung; | |
2) Methode der kleinsten Quadrate; | |
3) Anfangsgründe der darstellenden Geometrie und | |
4) Freihandzeichnen. |
Bei der Prüfung der Geometer I. Klasse hat neben dem von Unserem Ministerium der Finanzen, Abtheilung für Steuerwesen, bestellten Commissär der Docent der Geodäsie bei der Technischen Hochschule zu Darmstadt für die Folge mitzuwirken.
Die Vorschriften gegenwärtiger Verordnung kommen zum ersten Male bei der im Jahre 1887 stattfindenden Geometerprüfung in Anwendung.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 15. Juli 1885.
(L. S.)
Müller.