Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B026

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu
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Beilage Nr. 4.



4) Amtsgericht Friedberg:
Friedberger Burgwald.
5) Amtsgericht Gießen:
Albach.
      B. Gemarkungen, von welchen schon Grundbücher nach den Resultaten einer Flurvermessung vorhanden waren, nunmehr aber neue Grundbücher nach den Resultaten einer Parzellenvermessung legalisirt worden sind:
I. Provinz Starkenburg.
1) Amtsgericht Fürth:
Mittershausen mit Scheuerberg.
2) Amtsgericht Gernsheim:
Gernsheim.
3) Amtsgericht Groß-Umstadt:
Harpertshausen.
4) Amtsgericht Michelstadt:
Haisterbach.
5) Amtsgericht Zwingenberg:
Gronau.
II. Provinz Oberhessen.
1) Amtsgericht Alsfeld:
Elbenrod.
2) Amtsgericht Büdingen:
Pferdsbach.
3) Amtsgericht Nidda:
Eichelsdorf.
      C. Gemarkungen, von welchen schon legalisirte Grundbücher nach den Resultaten einer Parzellen-Vermessung vorhanden waren, nunmehr aber neue Grundbücher nach den Resultaten einer wiederholten Parzellenvermessung legalisirt worden sind:
I. Provinz Starkenburg.
1) Amtsgericht Reinheim:
Gundernhausen
II. Provinz Oberhessen.
1) Amtsgericht Vilbel:
Nieder-Eschbach.
      Von der Gemarkung Kocherbach, Amtsgerichts Fürth, ist im Jahr 1883 ein neues Grundbuch nach den Resultaten der Flurvermessung legalisirt worden; dasselbe gilt als Ersatz des im Jahr 1843 legalisirten und im Jahre 1880 bei einem Brande vernichteten Grundbuchs nach Flurvermessung, dessen Parzellenhandrisse verschont geblieben und dem neuen Grundbuche beigefügt worden sind.
Darmstadt, den 25. Februar 1885.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Dr. Linß.