Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B077

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 11.

Darmstadt, den 20. Juni 1885


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen in der Stadt Gießen pro 1885/86 betreffend. - 3) Bekanntmachung, Beitrag der Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey zum Gehalte de Rabbinen zu Alzey für das Jahr 1885 betreffend. - 4) Uebersicht der für das Rechnungsjahr 1885/86 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Schotten. - 5) Namensveränderungen. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Charakterverleihungen. - 8) Ruhestandsversetzungen. - 9) Concurrenzeröffnung. - 10) Sterbefälle.


Bekanntmachung,


die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe betreffend.

      Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Reichs-Versicherungsamtes vom 5. Juni 1885 sammt Anleitung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 16. Juni 1885.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Rautenbusch.



Bekanntmachung,
betreffend die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe.
Vom 5. Juni 1885.

      In Gemäßheit des § 11 des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 (Reichs-Gesetzblatt Seite 159) in Verbindung mit