Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B082
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Beilage Nr. 11.
Bekanntmachung,
Beitrag der Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey zum Gehalte des Rabbinen zu Alzey für das Jahr 1885 betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Alzey.
Wolf.
Uebersicht der für das Rechnungsjahr 1885/86 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Schotten.
Großherzogliches Kreisamt Schotten.
Wolf.
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Beitrag der Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey zum Gehalte des Rabbinen zu Alzey für das Jahr 1885 betreffend.
Zum Gehalt des Großherzoglichen Rabbinen zu Alzey, einschließlich 4% Hebgebühren, haben die Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey für das Jahr 1885 327 Mark beizutragen, und sind hiernach auf eine Mark Normalsteuerkapital 0,6625 auszuschlagen.
Alzey, den 30. Mai 1885.
Wolf.
Vorsehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in 4 Zielen, und zwar in den Monaten Juni, August, October und Dezember d. J. erfolgen soll.
Schotten, den 1. Juni 1885.
Wolf.