Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B156
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Beilage Nr. 20.
Bekanntmachung,
die für das Rechnungsjahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlagen betreffend.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
<<<Vorherige Seite [B155] |
Nächste Seite>>> [B157] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Zur Besichtigung sind geöffnet: Das archäologische Museum in später zu bestimmenden Stunden, die Sammlungen des Instituts für Kunstwissenschaft (Kanzleigebäude) Samstags von 11-12 Uhr, das Universitäts-Herbarium Samstags von 9-11 Uhr, der botanische Garten an Wochentagen Vormittags von 8-12 Uhr, Nachmittags von 1-5 Uhr, Samstags nur bis 4 Uhr, Sonntags von 9-11 und von 2-4 Uhr, die Gewächshäuser im botanischen Garten an den Wochentagen von 1-2 Uhr, die mineralogische Schausammlung Sonntags von 10-12 Uhr, die Sammlungen des landwirthschaftlichen Instituts in später zu bestimmenden Stunden, der Forstgarten täglich.
die für das Rechnungsjahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlagen betreffend.