Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B177

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 24.

Darmstadt, den 23. September 1885


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse zu Darmstadt für 1885/86 betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Theils der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde Sickenhofen für 1885/86 betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Namensveränderungen. - 8) Erhebung in den Adelsstand. - 9) Abwesenheitserklärung. - 10) Militär-Dienstnachricht. - 11) Dienstnachrichten. - 12) Charakterverleihungen. - 13) Dienstenthebung. - 14) Dienstentlassungen. - 15) Ruhestandsversetzung. - 16) Concurrenzeröffnungen. - 17) Sterbefälle. - 18) Berichtigung.


Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog mittelst Allerhöchster Entschließung vom 24. l. M. dem Sergeanten August Ludwig Erdmann Otto vom 2. Infanterie-Regiment (Großherzog) Nr. 116 aus Neumühlenkamp, im Königreich Preußen, für die von ihm mit Muth und eigener Lebensgefahr vollbrachte Errettung zweier Menschen von dem Tode des Ertrinkens, nämlich des Steindruckers Emil Schiller aus Anclam und eines jungen Mannes, dessen Namen unbekannt blieb, die Rettungsmedaille zu verleihen geruht haben, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, am 31. August 1885.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Dr. Linß.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Taglöhner Georg Wilhelm in Gernsheim, dem siebenzehnjährigen Sohn des Taglöhners Philipp Wilhelm daselbst, in Anerkennung der von demselben am 6. Juni l. J. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten