Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B202
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Beilage Nr. 27.
Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
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Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Taglöhner Franz Haupt in Mainz in Anerkennung der von demselben am 11. Februar l. J. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des siebenjährigen Karl Bauch aus Mainz vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen und eine Geldprämie zu bewilligen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 9. December 1885.
Finger.
Dr. Linß.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
am 26. November dem Ingenieur Joseph Görz zu Berlin die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Sr. Majestät | |
dem Könige von Preußen verliehenen Königlichen Kronenordens IV. Classe zu ertheilen. | |
1) | Am 10. November wurde der Karoline Neidlinger zu Alzey, Tochter des Müllers Johann Neidlinger daselbst, gestattet, daß dieselbe neben ihrem seitherigen in Zukunft den Vornamen "Jda" führe; |