Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/057

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 5.

Darmstadt, den 24. Februar 1886


Inhalt: Bekanntmachung, die Organisation der oberen Lokalkassenstellen in der Provinz Rheinhessen betreffend.



Bekanntmachung,
die Organisation der oberen Lokalkassenstellen in der Provinz Rheinhessen betreffend.

Vom 19. Februar 1886.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst anzuordnen geruht:
1) Die Obereinnehmerei Worms aufzuheben;
2) den Dienstbezirk der Obereinnehmerei Mainz durch Zutheilung der Oberförsterei Alzey, sowie der Districtseinnehmereien Worms, Alzey I und II, Osthofen, Pfeddersheim, Sprendlingen und Wörrstadt auf die ganze Provinz Rheinhessen auszudehnen;
3) eine Untererhebung für Domanialgefälle zu Worms zu errichten und der Districtseinnehmerei daselbst zu übertragen.
      Vorstehende Allerhöchste Anordnungen werden hierdurch mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieselben mit dem 1. März d. J. in Wirksamkeit treten.
      Darmstadt, den 19. Februar 1886.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Bornscheuer.