Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/109
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 16.
Darmstadt, den 29. Juli 1886
Gesetz,die Ausführung des Artikels IX des Staatsvertrags vom 30. Januar 1884 wegen Regulirung der Rheinstrecke Mainz-Bingen betreffend.
Vom 24. Juli 1886
Einziger Artikel.
LUDWIG.
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Regierungsblatt.
Nr. 16.
Darmstadt, den 29. Juli 1886
Inhalt: | Gesetz, betreffend die Ausführung des Artikels IX des Staatsvertrags vom 30. Januar 1884 wegen Regulirung der Rheinstrecke Mainz-Bingen. |
Vom 24. Juli 1886
LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit wie folgt:
Die bei Gaulsheim gelegene Rhein-Insel Ilmen-Aue wird mit der Gemarkung Gaulsheim vereinigt.
Mit dieser Vereinigung treten für den neuen Gemarkungstheil die für die genannte Gemarkung geltenden Gesetze und Verordnungen in Kraft.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 24. Juli 1886.
(L. S.)
Finger.