Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/131
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 25.
Darmstadt, den 8. November 1886
Bekanntmachung,
die Erbauung einer Nebenbahn von Mannheim über Käferthal und Viernheim nach Weinheim betreffend.
Vom 17. Oktober 1886.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886 | |
<<<Vorherige Seite [130] |
Nächste Seite>>> [132] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Regierungsblatt.
Nr. 25.
Darmstadt, den 8. November 1886
Inhalt: | Bekanntmachung, die Erbauung einer Nebenbahn von Mannheim über Käferthal und Viernheim nach Weinheim betreffend. |
die Erbauung einer Nebenbahn von Mannheim über Käferthal und Viernheim nach Weinheim betreffend.
Vom 17. Oktober 1886.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchst vollzogener Urkunde vom 12. d. M. die Landesherrliche Konzession zum Bau und Betrieb der im Groszherzogthum Hessen gelegenen Strecke einer Nebenbahn von Mannheim über Käferthal und Viernheim nach Weinheim dem Konsortium: Bankhaus W. H. Ladenburg und Söhne in Mannheim, Generalunternehmer Hermann Bachstein in Berlin und Bank für Handel und Jndustrie in Darmstadt ertheilt.
Es wird dies hiermit unter Beifügung des nachstehenden Abdrucks der Konzessions-Urkunde zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 17. Oktober 1886. | |
Weber. | |
Moyat.
|