Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B048

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Beilage Nr. 6.



Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1886/87 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Bingen.
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1 Bingen 6400 - 4 Der Voranschlag ist für das Jahr 1886/87 aufgestellt und wird der Ausschlag nach Klassen erhoben.
2 Büdesheim 455 11,908 4 Diese Voranschläge sind für die Zeit vom 1. April 1884 bis dahin 1887 aufgestellt. Von der Gesammtsumme der Umlagen ist hier je ein Drittel, welches pro 1886/87 zur Erhebung kommt, aufgeführt.
3 Gau-Algesheim 865 25,433 4
4 Gensingen 543 17,590 4
5 Heidesheim 30 2,000 4
6 Jugenheim 190 27,532 4
7 Ober-Ingelheim 1900 11,764 4
8 Ockenheim 340 14,431 4
9 Sauer-Schwabenheim 53 1,649 4

      Vorstehende Uebersicht wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in 4 Zielen und zwar in den Monaten Juni, Oktober, Dezember 1886 und Februar 1887 stattfinden soll.
      Bingen, den 12. März 1886.

Großherzogliches Kreisamt Bingen.
Spamer.



Konkurrenzeröffnungen.
            Erledigt sind:
1) Eine (die II.) mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Grüningen, im Kreise Gießen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg
2) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wersau, im Kreise Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg
3) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Elpenrod, im Kreise Alsfeld, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Kirchendienst verbunden.
4) Die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende I. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Mörlenbach, im Kreise Heppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Dem katholischen Pfarrer und dem Ortsvorstand zu Mörlenbach steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu. Dem zu ernennenden Lehrer kann der Organistendienst übertragen werden.