Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B058
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Beilage Nr. 8.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Zusammenstellung
der Ergebnisse der Rechnung über die Staatsschuldenverwaltung für das Etatsjahr 1882/83.
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der Befugniß zur Ertheilung der Uebergangsbescheinigung von Bier und Branntwein auch diejenige zur Ausgangsabfertigung von Bier und Branntwein ertheilt worden ist.
Darmstadt, den 5. April 1886.
Weber.
Bernscheuer.
der Ergebnisse der Rechnung über die Staatsschuldenverwaltung für das Etatsjahr 1882/83.
Nach der Bestimmung des Art. 2 des Gesetzes über die Organisation der Verwaltung der Staatsschuld vom 22. März 1879 wird nachstehend das Resultat der Rechnung über die Staatsschuldenverwaltung für 1882/83 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.