Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B074
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Beilage Nr. 10.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886 | |
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Gemäß Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 12. April 1886 zu Nr. M. J. 9081 soll dieses Bedürfniß durch einen Ausschlag von 10 Pfennig auf je Einhundert Mark Brandversicherungskapital, das am Schlusse des Jahres 1885