Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B087

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1886.djvu
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Beilage Nr. 11.



Ordensverleihungen.
            Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde ertheilt:
am 15. April dem Kaminfeger Julius Wenzel und dem Schuhmachermeister und
Stadtverordneten Heinrich Lehr zu Darmstadt.


Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 27. April dem Professor an der technischen Hochschule Geheimen Hofrath Dr.
Schäfer die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Hoheit dem Fürsten Leopold von Hohenzollern verliehenen Ehrenkreuzes 2. Klasse des Hohenzollern`schen Hausordens zu ertheilen.


Namensveränderungen.
1) Am 6. April wurde der Maria Waldschmidt zu Geinsheim, Tochter der Ehefrau des Heinrich Haupt II. daselbst gestattet, daß dieselbe statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Haupt" führe;
2) am 15. April wurde dem Philipp Konrad Heinrich Handke zu Darmstadt gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Mahr" führe;
3) am 22. April wurde dem Wilhelm Geyer zu Babenhausen gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Knust" führe.


Adelsanerkennung.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 10. April dem Geheimen Staatsrath im Ministerium des Innern und der Justiz Dr. Heinrich Knorr zu gestatten, von dem seiner Familie
anerkannter Maßen in Oesterreich zuständig gewesenen Adel für sich und seine ehelichen Nachkommen im Großherzogthum Gebrauch zu machen und fortan den Namen und das Wappen der Familie "Knorr von Rosenroth" zu führen.


Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Am 27. April wurde der Gerichtsassessor Wilhelm Grünewald in Gießen zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht der Provinz
Oberhessen zugelassen.


Dienstnachrichten.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 17. Februar den von dem Herrn Grafen zu Isenburg-Birstein präsentirten Pfarrverwalter Johannes Medert zu Herbstein für die evangelische Pfarrstelle zu Wenings, im Dekanate Büdingen, zu bestätigen;
Berichtigung von Nr. 18 Seite 30 der Beilage Nr. 4.
2) am 8. März dem evangelischen Pfarrer Adolf Hepding zu Ulrichstein die evangelische Pfarrstelle zu Großen-Linden, im Dekanate Gießen, -
3) am 21. März dem evangelischen Pfarrer August Dieffenbach zu Maulbach die evangelische Pfarrstelle zu Langd, im Dekanate Nidda, -
4) an demselben Tage dem evangelischen Pfarrer Karl Rasch zu Hopfgarten die evangelische Pfarrstelle zu Dorheim, im Dekanate Friedberg, - zu übertragen;