Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B107
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886 | |
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den Ausschlag des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1886 betreffend.
Zur Zahlung desjenigen Theils des ständigen Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1886 - incl. eines im vorhergehenden Jahre zu wenig erhobenen Gehaltstheils von 17 06 - im Betrage von 668 49 , zu welchem alle Israeliten des aus sämmtlichen Gemeinden des Kreises Bingen, wie letzterer vor 1848 bestand, gebildeten Rabbinatssprengels Bingen, mit Ausnahme der Kreisstadt Bingen, beizutragen haben, sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz 1,1147 von der Mark Normal-Steuerkapital der Beitragspflichtigen, ausschließlich der Hebgebühren und Registerfertigungskosten, in drei Zielen, nämlich jedesmal zu Anfang der Monate Juni, August und Oktober 1886 erhoben werden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Mainz, den 6. Mai 1886.
Küchler.
die Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse für die israelitische Religionsgemeinde Crainfeld, im Kreise Lauterbach, für 1886/87 betreffend.
Zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Crainfeld in 1886/87 ist von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz die Erhebung einer Umlage von 960 genehmigt worden.
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Beitrag auf 1 Steuerkapital 24,418 Pfennige beträgt, und daß die Erhebung in 4 Zielen und zwar zu Anfang der Monate Juni, August, Oktober und Dezember stattfindet.
Lauterbach, den 10. Mai 1886.
Schönfeld.