Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B177

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 23.
Darmstadt, den 18. August 1886.


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Uebersicht der für das Jahr 1886 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Mainz. - 4) Bekanntmachung, die Erhebung einer nachträglichen Umlage für 1883/86 in der israelitischen Gemeinde Nieder-Weisel betreffend. - 5) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Etatsjahr 1886/87 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Gießen. - 6) Verzeichniß der Vorlesungen, Uebungen und Praktika, welche im Wintersemester 1886/87 in den sechs Fachabtheilungen der Großherzoglichen Technischen Hochschule zu Darmstadt gehalten werden. – 7) Ordensverleihungen. - 8) Abwesenheitserklärungen. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Dienstentlassungen. - 11) Charakterertheilungen.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schiffer Franz Schier zu Mombach in Anerkennung der am 20. Mai l. J. von demselben mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung zweier Mädchen im Alter von 7 und 13 Jahren vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie zu bewilligen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 21. Juli 1886.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Best.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Karl Barnscheidt aus Mombach in Anerkennung der von demselben am 01. April d. J. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr vollbrachten Rettung des vierjährigen Söhnchens des Schiffers Peter Krapp III. aus Weisenau vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 31. Juli 1886.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
v. Knorr.
Best.