Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B193

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 25.
Darmstadt, den 30. September 1886.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Organisation der Unfallversicherung betreffend. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, die Prüfung der Kreis-Bauaufseher betreffend. - 4) Bekanntmachung, betreffend die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhof-Verbande Dalsheim gehörigen Israeliten. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Namensveränderungen. - 8) Dienstnachrichten. - 9) Dienstenthebung. - 10) Charakterertheilungen. - 11) Ruhestandsversetzungen. - 12) Konkurrenzeröffnungen. - 13) Sterbefälle.



Bekanntmachung,
die Organisation der Unfallversicherung betreffend.

      Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des Großherzoglichen Regierungsraths von Bechtold der Rath bei Großherzoglicher Provinzialdirection Oberhessen Regierungsrath Jost mit Wirkung vom 1. September l. J. zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts der Sektion VI der Hessen-Nassauischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft zu Gießen ernannt worden ist.
      Darmstadt, den 25. August 1886.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
v. Knorr.
Best.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Vicefeldwebel Eduard Andreas Geyer vom 1. Großherzoglichen Infanterie- (Leibgarde-) Regiment Nr. 115 aus Hauderode, im Königreich Preußen,