Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/073

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 15.

Darmstadt, den 23. Mai 1887


Inhalt: Bekanntmachung, den Lokomotivbetrieb auf dem zwischen dem Bahnhof Offenbach a. M. und der Cementfabrik der Firma Gotthard & Comp. hergestellten Geleise betreffend.



Bekanntmachung,
den Lokomotivbetrieb auf dem zwischen dem Bahnhof Offenbach a. M. und der Cementfabrik der Firma Gotthard & Comp. hergestellten Geleise betreffend.

Vom 7. Mai 1887.



      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben am 4. l. Mts. der Firma Gotthard & Comp. in Offenbach a. M. die jederzeit widerrufliche Konzession zum Betriebe eines zwischen dem Bahnhof Offenbach und ihrer Cementfabrik längs des Mühlwegs hergestellten Schienengeleises mit Lokomotiven ertheilt.
      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Betrieb des Geleises durch das Königlich Preußische Betriebsamt in Frankfurt a. M. nach Maßgabe der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung, sowie der sonst bestehenden und noch erlassen werdenden Bestimmungen erfolgen soll und daß die größte zulässige Geschwindigkeit der das Geleis befahrenden Züge in der Stunde 10 Kilometer beträgt.
      Darmstadt, am 7. Mai 1887.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Moyat.