Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/121
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 21.
Darmstadt, den 14. Juli 1887
Inhalt: Landtags-Abschied.
Landtags-Abschied.
Vom 24. Juni 1887.
A.
Beschlüsse der Kammern über die denselben zugegangenen Regierungsvorlagen.
§ 1.
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Regierungsblatt.
Nr. 21.
Darmstadt, den 14. Juli 1887
Vom 24. Juni 1887.
LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Auf Grund der Vorträge, welche Uns über das Ergebniß der Berathungen des durch Unser Edikt vom 23. Oktober 1884 einberufenen XXV. Landtags erstattet worden sind, ertheilen Wir Unsere Landesherrlichen Entschließungen auf die von beiden Kammern der Stände gefaßten Beschlüsse wie folgt:
Beschlüsse der Kammern über die denselben zugegangenen Regierungsvorlagen.
§ 1.
Gesetzentwürfe, betreffend: | |||
1) | Die nachträgliche Aufnahme der von der früheren Oberhessischen Eisenbahn-Gesellschaft übernommenen Beamten und Bediensteten in den Staatsdienst. | ||
2) | Die Wittwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer, insbesondere die Höhe der Pensionen und der jährlichen Beiträge. |